Inhouse-Seminare
Durchführung von Inhouse-Ausbildungsveranstaltungen nach Bedarf und Auftrag der Finanzintermediäre, z.B.:
- Geldwäscherei-Bekämpfung für Finanzintermediäre, die einer anderen Aufsichtsbehörde, einer anderen SRO unterstellt sind,
- Erfüllung der Dokumentationspflicht inkl. Dossierprüfung,
- Ausbildung für Compliance-Verantwortliche, Organe des Finanzintermediärs,
- Führung der Betriebsorganisation zur Bekämpfung der Geldwäscherei,
- Kombination von Themen aus verschiedenen Seminaren,
- Rechtsauskünfte am Bankschalter/im Kundengespräch.
